Zivilrecht: Pflichten und Verträge. Mengenangaben.

 

1.- Verpflichtungen und Verträge

  • Entwurf, Verhandlung und Abschluss, sowie jeder weitere Aspekt in Zusammenhang mit Verträgen aller Art zwischen Unternehmen oder Privatpersonen.
  • Kauf-, Arrhal-, Tausch-, Miet-, Werks-, Dienstleistungs-, Schenkungs- und Darlehensverträge usw.
  • Verbraucher- und Nutzerrecht: Allgemeine Vertragsbedingungen und unlautere Vertragsbestimmungen.
  • Bankrecht: Vorzugsgeschäftsanteile, SWAPS, Bodenklausel, Nichtigkeit der Bürgschaftsklausel, Nichtigkeit der Referenzindexklausel IRPH usw.
  • Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen.
  • Verdeckte Mängel.
  • Vertragliche zivilrechtliche Haftung wegen Nichterfüllung der Vertragspflichten.
  • Außervertragliche zivilrechtliche Haftung bei Entstehung von verschuldeten oder aufgrund von Fahrlässigkeit verursachten Schäden: Verkehrsunfälle, ärztliche Kunstfehler, berufliche Fahrlässigkeit, Arbeitsunfälle, Wasserschäden, Brände, Unfälle aller Art: Absturz, mangelhafte Erbringung von Dienstleistungen usw.
  • Begutachtung von Verletzungen und Körperschäden in Zusammenarbeit mit medizinischen Sachverständigen für den jeweiligen Fall: Verletzungen, Folgeerscheinungen, Körperschäden, entgangener Gewinn usw.

 

2.- Zahlungsansprüche

  • Außergerichtliche Geltendmachung von Zahlungsanspüchen jeder Art.
  • Gerichtliche Geltendmachung:
    • Mahnverfahren zur Geltendmachung fälliger Forderungen.
    • Mündliche Verfahren zur Geltendmachung von Forderungsbeträgen unter 6000,- €.
    • Ordentliche Verfahren zur Geltendmachung von Forderungsbeträgen über 6000,- €.
    • Nachverfahren für Wechsel, Schecks oder Schuldscheine.
  • Internationale Mahnbescheide und Vollstreckungen.
  • Vorbeugende Beratung und Maßnahmen zum Schutz vor Zahlungsausfällen. Errichtung von Sicherheiten, Bürgschaften und Sicherheitshinterlegungen.