Zivilrecht: Familie und Erbschaft

 

1. -Familie: Lebensgemeinschaft und Minderjährige

  • Beratung bei Trennung, Scheidung, Nichtigkeit der Ehe auf nationaler und internationaler Ebene.
  • Bildung und Auflösung von Lebensgemeinschaften.
  • Eheverträge und Ausarbeitung von Scheidungs- oder Trennungsfolgenvereinbarungen bei anstehender Auflösung.
  • Auseinandersetzung der gemeinsamen Vermögenswerte nach dem Güterstand der Gütertrennung bzw. Zugewinngemeinschaft.
  • Zuweisung des Nutzungsrecht an der gemeinsamen Wohnung.
  • Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen jeder Art.
  • Regelung des Eltern-Kind-Verhältnisses: Anerkennung der Vaterschaft und des Kindschaftsverhältnisses, Vormundschaft und Sorgerecht für Minderjährige, gemeinsames Sorgerecht, Besuchsregelung, Unterhalt.
  • Änderung von Verfügungen: Änderungen des Sorgerechts, Besuchsregelung; Erhöhung, Minderung oder Auslauf der Unterhaltsleistungen oder Ausgleichsrente.
  • Durchsetzung von Gerichtsbeschlüssen in Familiensachen aus EU-Ländern und anderen Ländern in Spanien.

      Familie: Geschäftsunfähigkeit

  • Ergreifen von Kontrollmaßnahmen.
  • Entmündigungsverfahren. Bestellung eines Vormunds oder Sachverwalter.
  • Gerichtliche Genehmigungen über die Vermögenswerte von Geschäftsunfähigen.
  • Erstellung von Inventarlisten. Rechenschaftsablage.

 

2.-Erbschaft

  • Beratung bei der Ausarbeitung letztwilliger Verfügungen und Testamente.
  • Abwicklung notarieller Urkunden.
  • Beratung bei der Annahme testamentarischer und nichttestamentarischer Erbschaften.
  • Berechnung und Geltendmachung des Pflichtteils
  • Vermächtnisse.
  • Steuerplanung bei Nachlassabwicklungen
  • Auseinandersetzung von Erbschaften: Wertermittlung der Vermögenswerte des Nachlasses und Aufteilung unter den Erben.
  • Foralrecht der Balearen.
  • Schenkungen im Austausch für Lebensmittel oder Dienstleistungen.